Hartz 4 bezeichnet das vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt und ist am 1.Januar 2005 in Kraft getreten.

Der Hartz 4 Beschluss umfasst folgende Punkte:

Die Zusammenführung von Arbeitslosenhilfe & Sozialhilfe (Auch Hilfe zum Lebensunterhalt) für erwerbsfähige zum Arbeitslosengeld 2.

Das Arbeitslosengeld 2 bewegt sich auf einem Niveau unterhalb der damaligen Sozialhilfe. zwar war der Grundregelsatz der damaligen Sozialhilfe nominell niedriger als das jetzige Arbeitslosengeld 2, allerdings wurden im Bedarfsfall diverse Einmalleistungen durch die Sozialämter geleistet (z.B. für Wohnungsausstattung, Kleidung, Weihnachten etc.) womit der Satz den des heutigen Arbeitslosengeld 2 oft überstieg.

Laut Aussage von Peter Hartz (dem Namensgeber für Hartz 4) sollte der Regelsatz ursprünglich bei 511 Euro monatlich liegen was weit über dem damaligen Sozialhilfesatz stünde.

Einen Antrag auf Hartz 4 muss gestellt werden wenn man keinen Anspruch mehr auf das Arbeitslosengeld 1 hat.

Die Bezugsdauer für das Arbeitslosengeld 1 wurde ab dem 1 Februar 2006 auf maximal 18 Monate reduziert.  Personen die älter als 58 Jahre sind sollen, wenn die Voraussetzungen erfüllt werden, bis zu 24 Monate lang das Arbeitslosengeld 1 erhalten.

Wenn kein Anspruch mehr auf Arbeitslosengeld 1 besteht muss ein Antrag auf Arbeitslosengeld 2 (Hartz 4) gestellt werden.

Es gilt zu beachten das bei der Bewilligung von Hartz 4 die Vermögens- und Einkommenslage des Antragstellers sowie bestimmter Angehöriger berücksichtigt werden. Hat der Antragsteller Vermögenswerte die sich in seinem Besitz befinden, so wird der Bewilligung des Antrages auf Hartz 4 nicht statt gegeben.