Fragen und Antworten zum Kredit für Arbeitslose ( FAQ )

Was genau ist ein Kredit für Arbeitslose?
Der Kredit im allgemeinen bezeichnet die Gebrauchsüberlassung von Waren oder Geld.  Von einem Kredit für Arbeitslose spricht man wenn eine arbeitslose Person sich mittels eines Geldkredites neue finanzielle Handlungsspielräume schaffen möchte.

Bei einem traditionellen Kredit ist es eine Grundvoraussetzung das der Antragsteller über ein gesichertes und geregeltes Einkommen aus beruflicher Tätigkeit verfügt. Arbeitslose erhalten zwar geregelt und auch regelmäßig das Arbeitslosengeld, allerdings wird dieses nicht als ein geregeltes Einkommen angesehen was auch der Grund dafür ist, das Arbeitslose in der Regel keinen Kredit bei ihrer Hausbank bekommen.

Der Kredit für Arbeitslose ist etwas anders strukturiert und kann daher auch an Personen geben die über kein Einkommen verfügen. Die Sicherheiten gegenüber der Kreditgebenden Bank muss der Kreditnehmer durch andere Leistungen aufbringen. So besteht u.a. die Möglichkeit das der Kreditsuchende sich einen Kreditwürdigen Mitantragsteller (Ehepartner, Freund, Verwandter) als Bürgen hinzunimmt.

Weitere Möglichkeiten sind die Sicherheiten in Form von Grundbesitz (Haus, Grundstück etc.) oder einer Kapitallebensversicherung zu leisten. Die Voraussetzungen richten sich dabei auch nach dem jeweiligen Kreditanbieter.

Vergeben werden solche besonderen Kredite zumeist durch Kreditvermittler oder auch durch private Investoren.

Was unterscheidet Kreditvermittler und private Investoren?
Der wesentliche Unterschied zwischen einem privaten Investor und einem Kreditvermittler liegt darin, dass der Kredit durch private Investoren (Privatkredit) durch eine private Person vergeben wird die nicht im gewerblichen Sinne handelt. Daher können bei einer Privatperson Kredite für Arbeitslose auch formlos geschlossen werden.

Welche Form von Krediten gibt es?
Die wohl bekannteste Kreditform ist das Darlehen. Bei einem Darlehen wird dem Darlehensnehmer eine vertraglich geregelte Geldsumme überlassen. Bei einem Darlehen wird häufig eine so genannte Tilgungsvereinbarung zwischen dem Darlehensnehmer und dem Darlehensgeber geschlossen, durch die geregelt wird, in welchem Zeitraum der Kunde das Darlehen zurückbezahlen muss.

Grundsätzlich und auch rein rechtlich gesehen ist jede Form der Geldleihe ein Darlehen.
Jegliche Formen von Krediten wie Avalkredit, Barkredit, Akzeptkredit etc. bezeichnet man als Kreditleihe.

Weitere Kreditformen

Verfügungskredite – Sie stellen eine Form des Barkredites dar.

Anschaffungskredit oder Anschaffungsdarlehen – Darlehen zu Konsumzwecken.

Baufinanzierung – Darlehen zum Erwerb einer Immobilie.

Avalkredit – Übernahme von Bürgschaften oder Garantien.

Kredit ohne Schufa – Kreditvergabe ohne Schufaabfrage und ohne Datenübermittlung an die Schufa

Schweizer Kredit – Wir durch Schweizer Banken vergeben und durch deutsche Kreditvermittler angeboten.

Eilkredit – Kreditform  die nach erfolgreicher Genehmigung innerhalb von 24-48h ausgezahlt werden kann.

Sofortkredit – Kredit mit sehr schnellen Abwicklungsmodell. Sofortige Bearbeitung.

Kredit für Selbstständige – Sonderkreditform die an Selbstständige, Unternehmen oder Freiberufler vergeben wird.

Rentnerkredit – Spezielle Kreditform die an Personen im Ruhestand (Rentner, Pensionäre) vergeben wird.

Studentenkredit – Zur unterstützenden Finanzierung des Studiums. Kann als Einmalzahlung erfolgen oder aber monatlich um die anfallenden Kosten zu decken (bevorzugt).

Beamtenkredit – Sonderkreditform für Beamte sowie Angestellte des öffentlichen Dienstes.

Schuldenregulierung – Dient dazu um offene Verbindlichkeiten (bestehende Kredite, Finanzierungen o.ä.) mit Hilfe professioneller Betreuung abzubauen.